AGB
1. Leistungen
1.1 Die Radius UG übernimmt die Beförderung eiliger Sendungen. Die Vermittlung der Transporte unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs §§ 407-449, sofern nicht im Folgenden abweichende Regelungen getroffen werden. Von den AGB abweichende Regelungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie vom der Radius UG schriftlich anerkannt werden.
1.2 Die Beförderung erfolgt durch die Mitglieder der Radius UG oder deren Angestellte.
1.3 Befördert werden alle Sendungen, die sich für den Transport mit dem Fahrrad bzw. Biketrailer eignen. Die Beförderung von Personen, Tieren und Gefahrgut ist grundsätzlich ausgeschlossen. Auf Wunsch können auch Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck und Kunstgegenstände transportiert werden, jedoch ist für diese Transporte die Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es wurde vorher eine separate Versicherung abgeschlossen.
1.4 Gegenstand eines Kurierauftrags ist die Beförderung eines Transportgutes von der Versand- zur Empfangsadresse oder an einen empfangsberechtigten Dritten. Die Sendungen sind vollständig und lesbar zu adressieren, sowie gegebenenfalls als besonders zu behandelndes Transportgut zu kennzeichnen. Kommt der Versender des Transportgutes dieser Sorgfalts-pflicht nicht nach, so kann bei eventuell eintretenden Transportschäden keine Haftung gewähr-leistet werden.
2. Vertragsabschluß, übernahme, Auslieferung
2.1 Die übernahme und Ausführung eines Auftrages erfolgt, sobald die Verkehrssituation und Disposition der jeweiligen Transportmittel es erlauben. Die Einhaltung eines Liefertermins ist nur verpflichtend, wenn er vorher in Schriftform (mit Unterschrift) oder Textform (auch e-Mail) vereinbart wird. Höhere Gewalt (z.B. Wetterverhältnisse, Streik, behördliche Hindernisse) entbindet die Radius UG von jeder Lieferterminzusage bzw. –einhaltung.
2.2 Soweit der Auftraggeber nicht ausdrücklich eine persönliche Aushändigung an den Empfänger fordert, können alle Sendungen auch anderen Personen ausgehändigt werden, die unter der Empfängeradresse angetroffen werden. Briefkastenzustellung ist nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber möglich. Ablieferquittungen, Empfangsbestätigungen oder ähnliches werden nur auf ausdrücklichen Auftrag beim Empfänger angefordert. Nach Auslieferung gilt der Auftrag als beendet. Ist ein Transportgut nicht zustellbar so wird es auf Kosten des Auftraggebers, gemäß der gütigen Tarifliste mit Fehlanfahrtszuschlag an den Versender zurückgeliefert.
2.3 Das Fehlen von Ablieferquittungen o.ä. nach Ziffer 2.2 ist binnen drei Tagen nach Ablieferung gegenüber der Radius UG schriftlich anzuzeigen.
3. Zahlungsbedingungen und Preise
Das Beförderungsentgelt richtet sich nach der jeweils gütigen Preisliste der Radius UG.
Der Auftraggeber hat das jeweilige Entgelt bar an den Kurierfahrer zu leisten, sofern keine bargeldlose Zahlung vereinbart ist. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, kann der Fahrradkurier Radius eine entsprechende Mahngebühr sowie Verzugszinsen verlangen.
4. Haftung
4.1 Die Radius UG haftet für die ordnungsgemäße Durchführung des Kurierauftrages im Rahmen der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Verlust, Teilverlust oder Beschädigung des Transportgutes ist die gesetzliche Haftung der Radius UG mit Verweis auf § 449 Abs. 2 Satz 2 HGB auf 2,00 Rechnungseinheiten für jedes Kilo des Rohgewichts begrenzt.
Die Radius UG übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt hervorgerufen werden. Bei Filmen, Zeichnungen, Disketten und anderen Datenträgen ist die Haftung auf den Materialwert beschränkt.
4.2 Im Schadensfall ist bei offensichtlichen Mängeln sofort eine Schadensanzeige mit hinreichend deutlich dargestelltem Schadenssachverhalt einzureichen. Bei nicht offensichtlichen Mängeln ist der Schaden innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen.
5. Verjährung
Ansprüche gegen die Radius UG verjähren grundsätzlich nach 12 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Fälligkeit des Anspruchs, spätestens jedoch mit der Ablieferung des Gutes.
6. Wirksamkeit
Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen haben nur Gültigkeit, sofern diese dem Auftraggeber schriftlich durch die Radius UG bestätigt werden. Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sein sollten, werden die anderen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit nicht berührt. Eine ungültige oder unwirksame Bestimmung ist so zu ersetzen, dass der mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der Radius UG. Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder sein Aufenthaltsort zur Klageerhebung (Zustellung) nicht ermittelt werden kann, ist Würzburg Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten zwischen den Vertragsparteien.“